Inhalte der Meisterprüfung im Friseurhandwerk
Auszüge aus der Friseurmeisterverordnung (Friseur-MstrV) sowie aus der Allgemeinen Meisterprüfungsverordnung (AMVO):
Für die Zulassung zur Meisterprüfung fordert die Prüfungsordnung die bestandene Gesellenprüfung in dem Handwerk, in welchem die Meisterprüfung abgelegt werden möchte. In Sonderfällen entscheidet auf Antrag der Prüfungsausschuss.
Die Prüfungsgebühr für Teil I bis IV der Meisterprüfung beträgt z. Zt. € 820,-- und wird durch die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main mit Zulassungsbescheid in Rechnung gestellt. --> Weitere Informationen finden Sie hier!