Inhalte der Meisterprüfung im Friseurhandwerk
Auszüge aus der Friseurmeisterverordnung (Friseur-MstrV) sowie aus der Allgemeinen Meisterprüfungsverordnung (AMVO):
Teil I
Fachpraxis
- Meisterprüfungsprojekt
- Situationsaufgabe
Teil II
Fachpraxis
- Gerstaltung und Technik
- Salonmanagement
Teil III
Betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Theorie
- Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen beurteilen
- Gründungs- und Übernahmeaktivitäten vorbereiten, durchfüheren und bewerten
- Unternehmensführungsstrategien entwickeln
Teil IV
Berufs und Arbeitspädagogik
- Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
- Ausbildung vorbereiten und Einstellung von Auszubildenden gurchführen
- Ausbildung durchführen
- Ausbildung abschließen
Für die Zulassung zur Meisterprüfung fordert die Prüfungsordnung die bestandene Gesellenprüfung in dem Handwerk, in welchem die Meisterprüfung abgelegt werden möchte. In Sonderfällen entscheidet auf Antrag der Prüfungsausschuss.
Die Prüfungsgebühr für Teil I bis IV der Meisterprüfung beträgt z. Zt. € 820,-- und wird durch die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main mit Zulassungsbescheid in Rechnung gestellt.
Weiter Informationen könne Sie hier downloaden.